Pressemitteilung Nr. 93 / 2005 vom 07.06.2005

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2. Lesung zum „Vorschaltgesetz“ im Landtag

Wissenschaftsminister Corts: „Ohne Fusion und Privatisierung keine Konkurrenzfähigkeit der Kliniken mehr“.

Wiesbaden - Der Hessische Landtag hat heute seine Beratungen über den Entwurf des so genannten Vorschaltgesetzes in einer zweiten Lesung fortgesetzt. Mit diesem Gesetz sollen die rechtlichen Voraussetzungen für die geplante Fusion der Universitätskliniken von Gießen und Marburg zum künftigen Universitätsklinikum Mittelhessen geschaffen werden. Der Hessische Minister für Wissenschaft und Kunst, Udo Corts, verwies dabei abermals auf die Notwendigkeit der Zusammenlegung: „Nur auf diesem Wege können wir die nationale und internationale Konkurrenzfähigkeit von Forschung und Lehre an den Kliniken auch künftig gewährleisten“.

Angesichts drastischer Einnahmerückgänge in der Krankenversorgung innerhalb der nächsten fünf Jahre durch die Einführung des Fallpauschalengesetzes sei die parallele Finanzierung der nur 30 Kilometer voneinander entfernten Kliniken im bisherigen Umfang nicht mehr möglich. Dem Klinikum Gießen drohten Einnahmeausfälle von 22 Millionen Euro, dem Klinikum in Marburg rund 11 Millionen Euro. Die Fusion biete die Chance zu zügiger Konzentration und Schwerpunktbildung sowohl in Forschung und Lehre als auch in der Krankenversorgung. Das Gesetz sieht die dauerhafte Sicherung beider Standorte vor.

Der Minister erläuterte auf Antrag der Opposition die Verfassungsmäßigkeit von Fusion und späterer Privatisierung der Kliniken und bekräftigte die Einbindung des Landtags in den weiteren Ablauf des Projekts.

In der 3. Lesung am Donnerstag wird der Landtag über den Gesetzentwurf beschließen.

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