Pressemitteilung Nr. 96 / 2005 vom 09.06.2005

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„Vorschaltgesetz“ vom Landtag beschlossen

Wissenschaftsminister Corts: Fusion sichert Klinikstandorte Gießen und Marburg

Wiesbaden - Als wichtigen Schritt zur dauerhaften Sicherung der Standorte Gießen und Marburg hat der hessische Minister für Wissenschaft und Kunst, Udo Corts, das „Vorschaltgesetz“ zur Fusion der beiden Universitätskliniken bezeichnet, das der Landtag heute beschlossen hat. Damit werden jetzt die rechtlichen Voraussetzungen für die geplante Zusammenführung der Krankenhäuser in einem „Universitätsklinikum Gießen und Marburg“ sowie die dann in einem weiteren Schritt vorgesehene Privatisierung geschaffen. Der Minister sprach von einem „mutigen und vorausschauenden Projekt der Landesregierung, durch das die Konkurrenzfähigkeit von Forschung und Lehre an beiden Häusern auch in Zukunft gewährleistet wird“.

In der 3. Lesung des Gesetzentwurfs im Landtag hatte Wissenschaftsminister Corts noch einmal hervorgehoben, dass es keine kartellrechtlichen Hindernisse für das Vorhaben gebe. Im Hinblick auf die Rechte der Arbeitnehmer bleibe es bei der Zusage, dass betriebsbedingte Kündigungen bis Ende 2010 ausgeschlossen sind. Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst bereitet zurzeit für das anstehende Gesetzgebungsverfahren einen Entwurf vor, in dem die Rahmenbedingungen für die Privatisierung des mittelhessischen Universitätsklinikums geregelt werden. Dazu gehört unter anderem der Interessenausgleich zwischen einem privaten Betreiber und der grundgesetzlich geschützten Wissenschaftsfreiheit. Der Minister bekräftigte damit die Einbindung des Landtags in den weiteren Ablauf des Projekts.

Inzwischen wurde auch der europaweite Teilnehmerwettbewerb für das strukturierte Bieterverfahren eingeleitet. Nach gegenwärtigem Verfahrensstand ist damit zu rechnen, dass im Herbst dieses Jahres die Verhandlungen mit interessierten Bietern auf der Grundlage entsprechender Angebote geführt werden können.

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