Pressemitteilung Nr. 112 / 2005 vom 27.06.2005

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„Modernisierung der Universitätskliniken konsequent weiter betreiben“

Landesregierung beschließt Anhörung zu Vorlage von Wissenschaftsminister Corts zur Änderung des Uniklinikumsgesetzes

Wiesbaden. – Die Hessische Landesregierung hat den von Wissenschaftsminister Udo Corts vorgelegten Entwurf eines neuen Klinikumsgesetzes für die hessischen Universitätskliniken zustimmend zur Kenntnis genommen und die Anhörung zu diesem Regierungsentwurf beschlossen. Corts äußerte sich erfreut über das Einvernehmen: „Die Vorlage zeigt, dass wir den eingeschlagenen Weg der Modernisierung der hessischen Universitätskliniken konsequent weiter gehen.“ Der Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Gesetzes für die hessischen Universitätskliniken und anderer Vorschriften“ wird nun den Universitäten, Universitätskliniken und anderen Einrichtungen wie zum Beispiel dem Wissenschaftsrat, der Landesärztekammer und den Gewerkschaften zur Stellungnahme übersandt. Das seit 1. Januar 2001 geltende Klinikumsgesetz ist bis 31. Dezember 2005 befristet, so dass seine Laufzeit verlängert werden muss. Seinerzeit hatten die Universitätskliniken als so genannte Anstalten öffentlichen Rechts größere Selbstverantwortung übertragen bekommen, wobei eine enge Zusammenarbeit mit der Universität gesetzlich vorgeschrieben ist. Aufgabe der Universitätskliniken ist es, die medizinischen Fachbereiche in der klinischen Forschung und Lehre zu unterstützen.

„Durch die geplanten Änderungen soll die Zusammenarbeit zwischen Universitätsklinikum und Universität bei einem wirtschaftlich geführten Klinikumsbetrieb optimiert werden“, sagte der Wissenschaftsminister. Dazu bilden die Medizinfachbereiche und das für sie tätige Universitätsklinikum gemeinsame Strukturkommissionen. Die gemeinsame Kommission in Mittelhessen wird zugleich die Kooperation der Fachbereiche Gießen und Marburg fördern. Darüber hinaus wird das Zusammenwirken zwischen Universitätsklinikum und Universität bei Berufungsverfahren näher geregelt.

Im Hinblick auf die anstehende Privatisierung der zum 1. Juli 2005 zusammengeführten Universitätskliniken Gießen und Marburg bedarf die Freiheit von Forschung und Lehre einer besonderen institutionellen Absicherung. Der Gesetzentwurf sieht deshalb besondere Regelungen zur Sicherung der Belange von Forschung und Lehre für ein Universitätsklinikum in privater Rechtsform vor: Dem Wissenschaftsministerium soll im Wege der Beleihung die Rechtsaufsicht über das Universitätsklinikum übertragen werden, soweit dieses Leistungen für Forschung und Lehre erbringt. Es wird eine Schlichtungskommission mit Vertretern der Universität, des Fachbereichs Medizin und des Landes sowie des Universitätsklinikums in privater Rechtsform eingesetzt, die bei Konflikten zwischen Belangen von Krankenversorgung einerseits und Forschung und Lehre andererseits entscheidet. Den Vorsitz führt eine vom Wissenschaftsministerium im Einvernehmen mit dem privaten Klinikum und auf Vorschlag des Wissenschaftsrats bestellte Persönlichkeit. Bei der Privatisierung des Universitätsklinikums ist durch vertragliche und organisatorische Regelungen sicherzustellen, dass die Verantwortung des Fachbereichs für die wissenschaftliche Ausbildung und Lehre sowie die dafür verfügbaren Personal- und Sachmittel erhalten bleibt. Wissenschaftsminister Corts hob hervor, dass dadurch eine zuverlässige und tragfähige Grundlage für den Interessenausgleich zwischen einem privaten Betreiber und der grundgesetzlich geschützten Wissenschaftsfreiheit geschaffen werde.

Das parlamentarische Verfahren zur Änderung des „Gesetzes für die hessischen Universitätskliniken und anderer Vorschriften“ soll nach der Sommerpause eingeleitet werden.

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