Pressemitteilung Nr. 119 / 2005 vom 06.07.2005

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Minderheitsbeteiligung sichert Landesinteressen in privatisiertem Universitätsklinikum

Wissenschaftsstaatssekretär Leonhard: Strategischer Eckpfeiler des Konzepts

Wiesbaden. – Die von Ministerpräsident Roland Koch angekündigte Minderheitsbeteiligung des Landes am Stammkapital der voraussichtlich zum 1. Januar 2006 neu entstehenden „Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH“ gehört nach den Worten des Staatssekretärs im Ministerium für Wissenschaft und Kunst, Prof. Dr. Joachim-Felix Leonhard, zu den strategischen Eckpfeilern des Privatisierungskonzepts. Diese Beteiligung wird aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit dem strategischen Partner dem Land Rechte sichern, die über die Rechte hinausgehen, die mit einer solchen Minderheitsbeteiligung nach GmbH-Gesetz verbunden sind. „Mit dieser Beteiligung garantieren wir den Erhalt beider Standorte und den Stellenwert von Forschung und Lehre. Es verrät schon eine erheblich Unkenntnis des Gesellschaftsrechts“, so Staatssekretär Leonhard, „wenn diese Minderheitsbeteiligung als ,Augenwischerei’ und ,lächerlich’ bezeichnet wird. Wir gehen unseren Weg konsequent weiter. Krankenversorgung sowie Forschung und Lehre auf höchstem Niveau und nationale und internationale Konkurrenzfähigkeit sind unverändert unsere Ziele, auf die sich jeder private Träger verpflichten muss“, sagte Leonhard, der auch Aufsichtsratsvorsitzender des seit 1. Juli 2005 fusionierten Universitätsklinikums Gießen und Marburg ist.

Die „Sonderrechte“ des Gesellschafters Land Hessen beziehen sich jedoch nicht auf die operative Geschäftsführung, die zukünftig ausschließlich vom privaten Partner als Mehrheitsgesellschafter zu verantworten ist. Es geht vielmehr insbesondere darum, abzusichern, dass die Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH ihren Auftrag, die Universitäten im Hinblick auf die Erfüllung der Forschungs- und Lehraufgaben zu unterstützen, umfassend erfüllt. Darüber hinaus kann aufgrund der Beteiligung des Landes Hessen zum Beispiel gesellschaftsvertraglich sichergestellt werden, dass der strategische Partner langfristig engagiert bleibt. Das Land Hessen wird somit seiner Verantwortung für Forschung und Lehre für das Universitätsklinikum und für die Beschäftigten umfassend gerecht. „Es spricht für die Privatisierungsstrategie, wenn in einem ausgewogenen Interessenausgleich zwischen Land und privatem Träger die Ziele des Landes durch eine Minderheitsbeteiligung zusätzlich abgesichert werden“, hob Leonhard hervor.

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