Pressemitteilung Nr. 163 / 2005 vom 21.09.2005

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„Die Leistungsfähigkeit der Studentenwerke verbessern“

Wissenschaftsminister Corts unterstützt geplante Gesetzesnovellierung im Landtag

Wiesbaden – Die Landesregierung unterstützt nach den Worten des Hessischen Ministers für Wissenschaft und Kunst, Udo Corts, die Initiativen des Landtags zur Novellierung des Studentenwerksgesetzes. Corts hob in seiner Rede vor dem Parlament hervor, es bestehe prinzipiell Einigkeit darüber, den Einfluss des Staates zurückzunehmen und auch dieser unverzichtbaren Selbsthilfeeinrichtung ein möglichst hohes Maß an Autonomie zu gewähren. Dabei sollte die bewährte Rechtsform der Studentenwerke als Anstalten des öffentlichen Rechts beibehalten werden. Der Minister sieht eine gute Grundlage für eine einvernehmliche Beschlussfassung des Landtags. „Das würde auch den Studentenwerken vermitteln, dass ihre Arbeit hohe Wertschätzung genießt und alle darum bemüht sind, ihre Leistungsfähigkeit zu verbessern.“ Corts bot die Unterstützung des Ministeriums an, um die dringend notwendige Novellierung des Studentenwerksgesetzes möglichst bald auf einen guten Weg zu bringen.

Das Ministerium sollte sich nach Ansicht von Corts künftig ausschließlich auf die Rechtsaufsicht über die Studentenwerke beschränken mit der notwendigen Ausnahme von Auftragsangelegenheiten der Bundesausbildungsförderung und der Aufstiegsfortbildungsförderung. Damit vollzieht Hessen nach, was in anderen Bundesländern schon verwirklicht ist. Die Landesregierung betrachtet die kulturelle Betreuung und die besonderen Betreuung von Kindern von Studierenden als wichtige Aufgaben, die zum Teil bereits von Studentenwerken wahrgenommen werden, nun aber auch gesetzlich verankert werden sollten. „Ich sehe in Betreuungsangeboten für Studierende mit Kindern auch einen wichtigen Beitrag zur Verkürzung von Studienzeiten und zur Verringerung von Studienabbruchquoten“, stellte Corts heraus.

Zur Gremienstruktur der Studentenwerke fügte er hinzu, auch die Landesregierung erachte den bisherigen zweigliedrigen Aufbau mit Vorstand bzw. besser zukünftig Verwaltungsrat und Geschäftsführung weiterhin als sinnvoll. Im Verwaltungsrat sollte auch künftig eine Mitbestimmung der Studierenden und der Bediensteten der Studentenwerke gewährleistet sein.

Von zentraler Bedeutung für die Landesregierung sind Öffnungsklauseln, die die Studentenwerke in die Lage versetzen sollen, sich über den bisherigen Rahmen hinaus wirtschaftlich zu betätigen und sich dabei auch im kaufmännischen Leben üblicher Verfahren zu bedienen. So sollten sie ihre Leistungen Dritten anbieten können, wie etwa privaten Hochschulen, Berufsakademien oder Schulen. Durch Outsourcing, also durch Gründung von Unternehmen oder Beteiligung anderer Unternehmen, könnten sie womöglich betriebswirtschaftlich effizientere Rahmenbedingungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben schaffen. Nicht zuletzt, so Corts, sollte erwogen werden, dass die Studentenwerke eigene Tarifverträge abschließen können, um mit stärkerem Leistungsbezug und größerer Differenzierung der Vergütungen qualifiziertes Personal gewinnen zu können.

Wünschenswert erscheint der Landesregierung auch, dass Studentenwerke und die ihnen zugeordneten Hochschulen dazu verpflichtet werden, über Zielvereinbarungen das Leistungsangebot der Studentenwerke zu präzisieren und auf die spezifischen Bedürfnisse der einzelnen Hochschulen auszurichten. Zum „Hochschulmarketing“ gehört schließlich auch, ein gutes Umfeld für die Attraktivität eines Standortes zu schaffen. Zielvereinbarungen sollten darüber hinaus auch zwischen Ministerium und Studentenwerken eingesetzt werden. „Auch der Staat hat ein legitimes Interesse daran, dass die Studentenwerke mit vielfältigen Leistungsangeboten und zugleich mit vertretbarem wirtschaftlichem Aufwand ein hohes Leistungsniveau verwirklichen.“ Zu regeln wären so auch staatliche Finanzleistungen, selbstverständlich unter Haushaltsvorbehalt, um die Rechte die Landtags zu wahren.

Minister Corts sprach sich gegen eine Integration der Studentenwerke in die Hochschulen aus. Eine solche Entwicklung wäre verfrüht und mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. „Über einen entsprechenden Modellversuch lässt sich durchaus zu gegebener Zeit diskutieren.“ Dazu wäre es sinnvoll, über eine Experimentierklausel im Gesetz eine solche Option grundsätzlich zu eröffnen.

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