Pressemitteilung Nr. 215 / 2005 vom 15.12.2005

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Minister Corts: Leistungsfähigkeit der Universitätskliniken erhalten

Novellierung des Klinikgesetzes schafft Rahmenbedingungen für geplante Privatisierung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg

Wiesbaden – Das von Wissenschaftsminister Corts vorgelegte novellierte Gesetz für die hessi-schen Universitätskliniken schafft die Rahmenbedingungen für ein Universitätsklinikum in privater Rechtsform im Hinblick auf die geplante Privatisierung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg. Der Landtag hat der Vorlage heute zugestimmt. In seiner Rede vor dem Parlament wies der Minister auf die gravierenden Strukturveränderungen im Klinikwesen hin. Bei steigenden Kosten für medizinische und technische Ausstattung drohen den großen Universitätskliniken in Folge der Gesundheitsreform erhebliche Einnahmeverluste. „Es besteht dringender Handlungsbedarf, um die Leistungsfähigkeit der hessischen Universitätskliniken zu erhalten“, sagte Corts. „Hessen hat gehandelt und innerhalb eines Jahres enorm viel erreicht.“

Die Standorte Gießen und Marburg bleiben auch nach der Privatisierung des seit 1. Juni 2005 fusionierten Universitätsklinikums erhalten. Das sei vertraglich ebenso gesichert wie die medizinische Versorgung und die Gewährleistung von Forschung und Lehre einschließlich der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf höchstem Niveau. Corts zeigte sich zuversichtlich, dass der von Anfang an einbezogene Wissenschaftsrat Anfang 2006 eine positive Stellungnahme zu dem Projekt abgeben werde. „Die Privatisierung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg wird Vorbildcharakter für viele weitere, vergleichbare Vorhaben in ganz Deutschland haben.“ Die Landesregierung wird in einer Sondersitzung an diesem Samstag den strategischen Partner für die geplante Privatisierung bestimmen.

Im Hinblick auf die Diskussionen über den Ablauf des Verfahrens stellte Corts klar, dass die Obleute des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst bereits seit 7. Oktober Gelegenheit zur vertraulichen Einsicht in die Vertragsentwürfe haben. Die Mitglieder des Haushaltsausschusses können seit 7. Dezember Einblick in die Entwürfe mit aktuellem Verhandlungsstand nehmen, wobei ihnen für kurzfristige Nachfragen während der Einsichtnahme Mitarbeiter des Wissenschaftsministeriums zur Verfügung stehen

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