Pressemitteilung Nr. 219 / 2005 vom 30.12.2005

zurück

Landesregierung weist Äußerungen von Asklepios zum Zuschlag mit „gelassener Entschiedenheit“ zurĂŒck

„Entscheidung fĂŒr Rhön-Klinikum formal korrekt, inhaltlich richtig und die beste Entscheidung fĂŒr Mittelhessen“

Wiesbaden – Mit „gelassener Entschiedenheit“ hat die Hessische Landesregierung die öffentlich geĂ€ußerte Kritik des Asklepios-Konzerns zum Zuschlag fĂŒr die Rhön-Klinikum AG als privaten Betreiber des UniversitĂ€tsklinikums Gießen und Marburg zurĂŒck gewiesen. „Die Entscheidung fĂŒr die Rhön-Klinikum AG ist formal korrekt, inhaltlich richtig - und von den Konditionen her die ganz eindeutig beste fĂŒr Mittelhessen“, erklĂ€rte der StaatssekretĂ€r im Hessischen Wissenschaftsministerium, Prof. Dr. Joachim-Felix Leonhard, heute in Wiesbaden. In einem Brief an die AnwĂ€lte von Asklepios wird eingehend dargelegt, dass und warum alle Beteiligten nach Analyse und Bewertung zu dem Ergebnis kamen, dass das Asklepios-Angebot nicht das „wirtschaftlichste Angebot“ gewesen sei. Dabei, so weiter, sei nicht nur „richtig gerechnet“, sondern auch „sachgerecht inhaltlich bewertet“ worden. Die von Asklepios öffentlich vorgetragene Vermutung, die bessere Wertung des Angebotes von Rhön-Klinikum im Vergleich zu Asklepios beruhe auf einem „handwerklichen Fehler“ oder „Additionsfehlern“, sei unzutreffend und angesichts der vorliegenden Angebote einfach zu widerlegen. Im Interesse eines auch zukĂŒnftig unbelasteten VerhĂ€ltnisses zwischen Asklepios und dem Land Hessen sei die Landesregierung selbstverstĂ€ndlich bereit, Asklepios in einem weiteren persönlichen GesprĂ€ch auf der Basis der im Brief der AnwĂ€lte von Asklepios gestellten Fragen Einzelheiten der Entscheidung zu erlĂ€utern. Leonhard Ă€ußerte in diesem Zusammenhang VerstĂ€ndnis dafĂŒr, dass der Asklepios-Konzern, der sicher auch erhebliche Anstrengungen unternommen habe, um die Verantwortung fĂŒr dieses nationale Vorzeigeprojekt ĂŒbernehmen zu können, enttĂ€uscht auf die Entscheidung reagiere und Auskunft ĂŒber die GrĂŒnde fĂŒr die vom Kabinett getroffene Entscheidung begehre.

Leonhard erlĂ€uterte fĂŒr die Landesregierung eingehend, dass fĂŒr die Vergabe - wie auch nach der Kabinettsentscheidung in der nachfolgenden Pressekonferenz eingehend vorgetragen - keineswegs nur finanzielle Fragen ausschlaggebend gewesen seien. „Die enge Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen im Klinikum und den medizinischen Fachbereichen in Gießen und Marburg fand ja gerade deshalb statt, weil das unternehmerische und wissenschaftliche Gesamtkonzept sowie die sozialen Belange wie Sicherung der ArbeitsplĂ€tze und Fortbildung eine so hohe Bedeutung haben sollten“, hob der StaatssekretĂ€r hervor. In Anbetracht dieser Faktoren seien alle Beteiligten ĂŒbereinstimmend der Überzeugung, dass die Rhön-Klinikum AG auch jenseits materieller Fragen den Zuschlag habe bekommen mĂŒssen: „Es ging schließlich nicht um eine ,Versteigerung’ eines Klinikums zum Höchstpreis, sondern um ein Gesamtkonzept aus Medizinkonzept und Forschung und Lehre, Investitionen, sozialen Gesichtspunkten der Arbeitnehmerschaft, Kaufpreis und darum, wie beste Spitzenmedizin sowie Spitzenforschung und -lehre in Gießen und Marburg garantiert werden können.“

Zu der von Asklepios angeschnittenen Frage der Investitionen stellte Leonhard heraus, dass diese laut dem vom Land zugrunde gelegten Vertragswerk

o klar bezeichnet und mit einem inhaltlich eindeutigen Konzept unterlegt sein mussten,

o es einen verbindlichen Zeitplan fĂŒr deren Umsetzung geben musste,

o und fĂŒr jede angebotene Investition die Verpflichtung geben musste, dass bei Abweichung eine angemessene Vertragsstrafe an das Land Hessen zu zahlen sei.

SelbstverstĂ€ndlich, so Leonhard in diesem Zusammenhang, konnten allein die zum maßgeblichen Stichtag 13. Dezember 2005, 24.00 Uhr, notariell beurkundeten Angebote der Bewerber bewertet und verglichen werden und nicht etwa im Vorfeld oder danach geĂ€ußerte Angebote.

Wenn Asklepios nun einwende, auf die vertraglich zugesagten Fristen komme es nicht an, mĂŒsse dem entgegen gehalten werden, dass der Bewerber Rhön-Klinikum sich verpflichtet habe, die Bauinvestitionen bis 2010 abzuschließen, Asklepios dagegen diese erst bis 2020 garantiert habe: „Alle Beteiligten wissen jedoch, dass eine um zehn Jahre frĂŒhere Realisierung aller zugesagten Investitionen fĂŒr Mittelhessen ein großer Standortvorteil ist, der selbstverstĂ€ndlich bewertet wurde.“

Das Angebot von Asklepios, 125 Millionen Euro fĂŒr „medizinische GerĂ€te und technische Ausstattung und Informationstechnologie“ aufzuwenden, sei selbstverstĂ€ndlich auch berĂŒcksichtigt worden. Allerdings habe der Bewerber fĂŒr diese Investitionen kein spezifiziertes Konzept vorgelegt: „Ohne ein solches Konzept wĂ€re es fĂŒr das Land aber unmöglich, in den kommenden Jahren zu prĂŒfen, ob es sich um ganz normale und selbstverstĂ€ndliche Investitionen in den laufenden Klinikbetrieb oder wirklich um eine zur Investitionsverpflichtung zu zĂ€hlende Zusatzleistung handelt.“ DarĂŒber hinaus habe der Bewerber Asklepios fĂŒr diese Investition weder einen Zeitrahmen vorgelegt noch sich verpflichtet, bei NichterfĂŒllung die entsprechende Vertragsstrafe zu leisten. Im Falle des Zuschlages wĂ€re es fĂŒr das Land Hessen und das UniversitĂ€ts-Klinikum also nicht möglich gewesen, zu einem spĂ€teren Zeitpunkt auf die ErfĂŒllung der Zusage zu pochen beziehungsweise die entsprechenden Summen einzufordern. Der mit Vertragsstrafe belegten Bauzusage von Rhön-Klinikum fĂŒr eine Strahlenklinik in Marburg im Wert von mindestens 107 Millionen Euro habe also ein kaum ĂŒberprĂŒfbares und rechtlich ungesichertes Angebot von Asklepios gegenĂŒber gestanden: „Alle Beteiligten waren sich einig, dass man rechtlich abgesicherten Zusagen den Vorzug vor unbestimmten AnkĂŒndigungen geben muss.“ Der Rhön-Klinikum AG habe also nicht nur wegen der besseren Absicherung von Forschung und Lehre und des höher ausgestatteten Sozialfonds, sondern auch wegen der deutlich höheren rechtlich abgesicherten Investitionen der Vorzug gegeben werden mĂŒssen. Bei den rechtlich und auch mit Vertragsstrafen abgesicherten Investitionszusagen gebe es einen Unterschied von 367 Millionen Euro bei Rhön-Klinikum gegenĂŒber 260 Millionen Euro bei Asklepios.

In seiner ErklĂ€rung Ă€ußerte Leonhard die Hoffnung, dass mit der heutigen Antwort - oder spĂ€testens nach einem weiteren persönlichen GesprĂ€ch - die von Asklepios geĂ€ußerten Zweifel ausgerĂ€umt sein mĂŒssten.

zurück

SeitenanfangSeitenanfang

 

© Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst