Pressemitteilung Nr. 3 / 2006 vom 13.01.2006

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Asklepios räumt eigene Fehler im Vergabeverfahren ein

Wissenschaftsminister Corts äußert sich verwundert über ständigen Kurswechsel des Unternehmens im Vergabeverfahren für das Universitätsklinikum Gießen und Marburg

Wiesbaden – „Verwundert und irritiert“ hat sich Wissenschaftsminister Udo Corts über das Verhalten des Asklepios-Konzerns im Vergabeverfahren für das Universitätsklinikum Gießen und Marburg gezeigt: In einem im Auftrag des Unternehmens von der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer verfassten Schreiben nimmt Asklepios eine so genannte Teilanfechtung des eigenen Angebots im Bieterverfahren vor. Dabei beruft sich Asklepios darauf, dass dieses Angebot im Hinblick auf den Verzicht auf die Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel für zugesagte Investitionen auf einem Irrtum beruht habe. Das Land hätte – entgegen dem eindeutigen Wortlaut der Vertragsbestimmungen und ungeachtet der Tatsache, dass diese von einem Notar beurkundet wurden – erkennen müssen, dass Asklepios tatsächlich etwas Anderes gemeint habe. „Die Landesregierung hat diese Teilanfechtung abgewiesen“, sagte Corts.

Asklepios hatte dem Land zunächst vorgeworfen, die bessere Wertung des Angebotes der Rhön-Klinikum AG im Vergleich zu Asklepios beruhe auf einem „handwerklichen Fehler“ oder „Additionsfehlern“ des Landes. Kurz darauf erklärte das Unternehmen, es wolle dem Land nicht schaden; dann machte es den Vorbehalt einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof geltend. Nachdem Asklepios zwischenzeitlich auch noch die Anwaltskanzlei gewechselt hat, legt man nun eine Teilanfechtung des eigenen Angebots vor und räumt damit selbst schwer wiegende eigene Fehler ein. „Über diesen ständigen Kurswechsel bin ich sehr verwundert“, sagte Wissenschaftsminister Corts. „Es ist langsam nicht mehr zu verstehen, was Asklepios eigentlich will.“

„An der Sachlage hat sich nichts geändert“, hob er hervor: Allein die zum maßgeblichen Stichtag 13. Dezember 2005, 24.00 Uhr, notariell beurkundeten Angebote der Bewerber konnten bewertet und verglichen werden; nicht etwa im Vorfeld oder danach geäußerte Angebote. Maßstab für die Auswertung war ein Gesamtkonzept aus Medizinkonzept und Forschung und Lehre, Investitionen, sozialer Absicherung der Arbeitnehmerschaft, Kaufpreis und insbesondere der Frage, wie Spitzenmedizin sowie Spitzenforschung und -Lehre in Gießen und Marburg garantiert werden können, wiederholte Corts. Diese Gesichtspunkte sowie die Fristen im Bieterverfahren seien allen Beteiligten mehrfach schriftlich wie mündlich mitgeteilt worden. Der Minister verwies außerdem darauf, dass Asklepios die im Vergabeverfahren vorgesehene zweiwöchige Widerspruchsfrist gegen die am 17. Dezember 2006 getroffene Auswahlentscheidung des Landes, die am 2. Januar 2006 um 24 Uhr endete, nicht genutzt habe. Er habe deshalb das Angebot der Rhön-Klinikum AG am 4. Januar notariell beurkundet angenommen.

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