Pressemitteilung Nr. 10 / 2006 vom 27.01.2006

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Keine kartellrechtlichen Bedenken gegen Verkauf des UniversitÀtsklinikums

Wissenschaftsminister Corts: Wichtiger Schritt fĂŒr Privatisierungsverfahren

Wiesbaden – Das Bundeskartellamt in Bonn hat keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken gegen eine Übernahme der UniversitĂ€tsklinikum Gießen und Marburg GmbH durch die Rhön-Klinikum AG. Das Unternehmen betreibe in Mittelhessen bisher keine KrankenhĂ€user. Diese Entscheidung der WettbewerbshĂŒter hat der Hessische Minister fĂŒr Wissenschaft und Kunst, Udo Corts, in Wiesbaden mitgeteilt. „Wir sind damit auf dem Weg zur ersten Privatisierung eines UniversitĂ€tsklinikums in Deutschland einen wichtigen Schritt weiter gekommen.“

Die Rhön-Klinikum AG will einen TeilgeschĂ€ftsanteil von nominal 475.000 Euro oder 95 Prozent an der UniversitĂ€tsklinikum Gießen und Marburg GmbH zu einem Kaufpreis von 112 Millionen Euro ĂŒbernehmen. Die restlichen fĂŒnf Prozent behĂ€lt das Land. Die UnbedenklichkeitserklĂ€rung des Bundeskartellamts gehört zu den drei aufschiebenden Vertragsbedingungen, unter denen der Wissenschaftsminister das Kaufangebot der Rhön-Klinikum AG am 4. Januar notariell angenommen hatte.

Die beiden anderen Vorbehalte sind eine Empfehlung des Wissenschaftsrats zur Aufnahme des UniversitĂ€tsklinikums in das Hochschulverzeichnis des Hochschulbauförderungsgesetzes und eine positive Entscheidung zur FortfĂŒhrung der zusĂ€tzlichen Altersversorgung der BeschĂ€ftigten des Klinikums in der Versorgungsanstalt des Bundes und der LĂ€nder (VBL).

Dem Hessischen Landtag liegt der Beschluss zum Verkauf der GmbH-Anteile in seiner Sondersitzung am 31. Januar zur Verabschiedung vor. Wissenschaftsminister Corts rechnet damit, dass nach Zustimmung des Landtags und der ErfĂŒllung aller Vertragsbedingungen die Rhön-Klinikum AG von Februar 2006 an die volle unternehmerische Verantwortung fĂŒr das UniversitĂ€tsklinikum ĂŒbernehmen wird.

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