Pressemitteilung Nr. 11 / 2006 vom 30.01.2006

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„Gütesiegel für ein zukunftsweisendes Projekt der Hochschulmedizin“

Wissenschaftsminister Corts erfreut über Empfehlung des Wissenschaftsrats zur Aufnahme des Universitätsklinikums Gießen und Marburg in das Hochschulverzeichnis

Wiesbaden / Berlin – Als großartigen Erfolg für die Region Mittelhessen und für die Landesregierung hat der Hessische Minister für Wissenschaft und Kunst, Udo Corts, die Empfehlung des Wissenschaftsrats gewertet, die Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH in das Hochschulverzeichnis des Hochschulbauförderungsgesetzes aufzunehmen. „Der Wissenschaftsrat hat unsere Konzeption bestätigt und vor allem festgestellt, dass die vom Land geschaffenen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen Forschung und Lehre und vor allem die Wissenschaftsfreiheit voll absichern“, sagte Corts, und fügte hinzu: „Nicht weniger bedeutsam für das Land ist es, dass das wichtigste wissenschaftspolitische Beratungsgremium der Bundesrepublik Deutschland die Übernahme des Universitätsklinikums durch die Rhön-Klinikum AG als ein zukunftsweisendes Projekt für die Hochschulmedizin in Deutschland bewertet hat. Ich freue mich über dieses Gütesiegel.“ Das privatisierte Klinikum wird nach Auffassung des Wissenschaftsrats in Zukunft den Anforderungen eines Universitätsklinikums gerecht werden können. Das Gremium hatte darüber hinaus festgestellt, die vom Land getroffenen Regelungen für die Wissenschaftsfreiheit machten deutlich, wie ernst es ihm sei, auch ein privates Klinikum an den Belangen von Forschung und Lehre auszurichten.

Corts dankte gleichzeitig seinem Staatssekretär, Prof. Dr. Joachim-Felix Leonhard, der die Abstimmung mit dem Wissenschaftsrat übernommen und wesentlich dazu beigetragen habe, dass dieses Ergebnis erreicht worden sei. Der Wissenschaftsminister hob hervor, dass mit der Aufnahme des Universitätsklinikums in das Hochschulverzeichnis eine Rückzahlung von Hochschulbaufördermittel des Bundes ausgeschlossen werde. „Die von der Opposition im Hessischen Landtag verbreiteten Horrorszenarien sind also gegenstandslos geworden, wie das bei unvoreingenommener Analyse der Sachlage auch zu erwarten war.“

Die Belange von Forschung und Lehre in einem privatisierten Universitätsklinikum hat das Land durch gesetzliche und vertragliche Regelungen abgesichert. So wirken künftig die jeweiligen
Dekane der medizinischen Fachbereiche mit beratender Stimme und Antragsrecht in der Geschäftsführung mit. Darüber hinaus wurden Verfahren zur Konfliktregelung festgelegt. Das für die medizinische Ausbildung erforderliche Fächerspektrum wird gewährleistet. Das Ministerium für Wissenschaft und Kunst behält hier die Rechtsaufsicht und die letzte Entscheidung bei Berufungsverfahren.

Mit der Empfehlung des Wissenschaftsrats und der Entscheidung des Bundeskartellamts, das am Donnerstag erklärt hatte, die Übernahme des Mehrheitsanteils an der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH durch die Rhön-Klinikum AG sei wettbewerbsrechtlich unbedenklich, sind nach den Worten von Corts weitere Meilensteine gesetzt. Eine positive Entscheidung zur Fortführung der zusätzlichen Altersversorgung der Beschäftigten des Klinikums in der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) werde in den nächsten Tagen erwartet. Damit ist dann auch die letzte der drei aufschiebenden Vertragsbedingungen erfüllt, unter denen Corts das Kaufangebot der Rhön-Klinikum AG am 4. Januar 2006 für das Land Hessen in notarieller Form vor einem Notar angenommen hatte.

Dem Hessischen Landtag liegt der Beschluss zur Veräußerung eines Teilgeschäftsanteils von nominal 475.000 Euro oder 95 Prozent an der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH an die Rhön-Klinikum AG – die restlichen fünf Prozent behält das Land – in seiner Sondersitzung am 31. Januar zur Verabschiedung vor. Der Wissenschaftsminister rechnet damit, dass nach Zustimmung des Landtags die Rhön-Klinikum AG von Februar 2006 an die volle unternehmerische Verantwortung für das Universitätsklinikum übernehmen wird.

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