Pressemitteilung Nr. 24 / 2006 vom 23.02.2006

zurück

"Eine neue Etappe in der Entwicklung der Berufsakademien"

Wissenschaftsminister Corts will Bildungseinrichtungen aufwerten

Der Hessische Minister für Wissenschaft und Kunst, Udo Corts, hat die Novelle des Berufsakademiengesetzes heute in den Landtag eingebracht. „Die Landesregierung schlägt damit eine neue Etappe in der Entwicklung der Berufsakademien vor: ,Auf gleicher Augenhöhe’ in der Ausbildung mit den Hochschulen werden diese Einrichtungen für Wirtschaft und Studenten gleichermaßen attraktiver. Wir stehen vor wachsenden Studierendenzahlen; wir wissen, dass wir mehr und vor allem gut qualifizierte Absolventinnen und Absolventen des tertiären Systems brauchen und dies auch von den Berufsakademien.“ Als Alternative zum Hochschulstudium und zur Berufsausbildung im dualen System vermittelten die Berufsakademien eine praxisorientierte, wirtschaftsnahe und zugleich wissenschaftsbezogene Ausbildung. Das sei auch ein Beitrag zum Wettbewerb der Hochschulen untereinander. Corts fügte hinzu, wie im Regierungsprogramm für die laufende Legislaturperiode vorgesehen, werde das Bildungsland Hessen durch diese Gesetzesnovelle weiter modernisiert.

Folgende Punkte des von der Landesregierung am 13. Februar gebilligten „Gesetzesentwurfs zur Änderung des Gesetzes über die staatliche Anerkennung von Berufsakademien und des Ingenieurgesetzes“ sollen neu geregelt werden:

1) Berufsakademien bleiben besondere Bildungseinrichtungen des so genannten tertiären Bereichs in nichtstaatlicher Trägerschaft; eine ausdrückliche Abgrenzung gegenüber Hochschulen erfolgt nicht mehr.

2) Die Anforderungen an die Genehmigung von Studiengängen werden zugunsten der Akademien erleichtert: So gilt zum Beispiel die Genehmigung für die Einführung eines Studiengangs und für Studien- und Prüfungsordnungen bei Nachweis der Akkreditierung als erteilt und die Genehmigungspflicht für die Einstellung von Studiengängen entfällt.

3) Auf das Quorum von 40 Prozent für den Anteil der hauptamtlichen Lehrkräfte am Lehrangebot der Berufsakademien können auch solche Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen oder Universitäten, die längerfristig in Nebentätigkeit an einer Berufsakademie lehren, angerechnet werden. Für hauptamtliche Lehrkräfte wird die Möglichkeit zur Verleihung des Professorentitels geschaffen.

4) Ins Gesetz wird sowohl die Regelung über die berufsrechtliche Gleichstellung des Berufsakademie-Diploms mit dem Fachhochschul-Diplom als auch die hochschulrechtliche Gleichstellung der Bachelorabschlüsse mit Bachelorabschlüssen von Hochschulen aufgenommen. Dadurch wird Rechtssicherheit für die Studierenden hergestellt.

5) Als einheitliche englische Bezeichnung für Berufsakademien wird festgelegt: „University of Cooperative Education“.

6) Waren die Berufsakademien bisher ausdrücklich von einer staatlichen Finanzierung ausgeschlossen, so wird jetzt eine staatliche Förderung der Akademien ermöglicht.

Die erste von Ministerpräsident Roland Koch geführte Landesregierung hatte mit dem Berufsakademiengesetz vom 12. Juni 2001 die Möglichkeit eröffnet, in Hessen in privater Initiative solche Einrichtungen aufzubauen. Zur Zeit gibt es sechs staatlich anerkannte Berufsakademien im Land, und zwar in Bad Hersfeld, Bad Homburg, Bad Wildungen, Frankfurt, Maintal und Rödermark.

zurück

SeitenanfangSeitenanfang

 

© Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst