Pressemitteilung Nr. 61 / 2006 vom 24.04.2006

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Wettbewerb "Jugend malt" 2006

Ein Wettbewerb für Kinder und Jugendliche von 6 bis 16 Jahren unter der Schirmherrschaft von Staatsminister Udo Corts

Aufgrund der Weltmeisterschaft im Jahr 2006 ist alles im Fußballfieber: Der fliegende Torwart, die jubelnden Fans, ein Stillleben mit Fußballschuhen, ein Porträt des Lieblingsspielers... Nicht nur Sportler sollen ihr Bestes geben, Künstler auch!! Unter dem Motto: „Am Ball bleiben“ lädt der Wettbewerb „Jugend malt“ im Jahr 2006 ein, Motive aus der Fußballwelt in packende Bilder umzusetzen.

Teilnehmen können Kinder und Jugendliche aus Hessen zwischen 6 und 16 Jahren. Die Bewertung erfolgt in drei Altersgruppen:, 6-8 Jahre, 9-12 Jahre und 13-16 Jahre. In jeder Bewertungsgruppe werden 5 Gewinner ermittelt.

Die Einsendungen sind zu richten an die Kinder-Akademie Fulda, Stichwort: "Jugend malt", Mehlerstraße 4, 36043 Fulda. Einsendeschluss ist der 30. Juni 2006.

Die prämierten Werke und eine Auswahl der eingesandten Beiträge werden in einer Ausstellung in der Hochschule für Gestaltung Offenbach präsentiert. Bei der Ausstellungseröffnung am 7.9.2006 findet die Auszeichnung der Preisträger mit einer Urkunde durch Staatsminister Udo Corts vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst statt.

Teilnehmen können Kinder und Jugendliche aus Hessen zwischen 6 und 16 Jahren. Jeder Teilnehmer kann höchstens zwei Werke einreichen. In die Bewertung durch die Jury kommen Werke nur unter folgenden Voraussetzungen:

a) Auf der Rückseite jedes Bildes müssen vermerkt sein:
- bei Einzelteilnehmern: Name, Vorname, Telefon und Alter (Jahre, nicht Geburtsdatum), vollständige Adresse

- bei Schulklassen und anderen Gruppen: Die Angabe der Klasse mit dem Stempel der Schulanschrift bzw. der Anschrift der Einrichtung

b) die Bilder müssen ausreichend frankiert sein,

c) fachgerecht vorbehandelt sein, z.B. Pastellkreidebilder oder Kohlezeichnungen müssen fixiert sein, die Bilder dürfen nicht laminiert sein,

d) fachgerecht verpackt sein (nicht gerollt oder geknickt)

Eine Rücksendung der Werke erfolgt nur, wenn dafür bei der Einsendung ausreichend Rückporto in Briefmarken beigefügt wurde. Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst erwirbt mit der Einsendung Veröffentlichungsrechte an den Werken, die sich auf Plakate, Faltblätter, etc. im Zusammenhang mit dem Wettbewerb beschränken.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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